Wohn-Riester
Seit November 2008 gibt es die Riester-Förderung für Haus- und Wohnungseigentümer. Wer sein Haus oder seine Wohnung nach 2007 gekauft oder gebaut hat, bekommt für die Tilgung seines Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen herkömmlichen Riester-Sparvertrag. Steckt ein Eigenheimbesitzer jährlich mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens, maximal 2 100 Euro, in die Tilgung seines Riester-Darlehens, erhält er pro Jahr 154 Euro Grundzulage. Hinzu kommen 185 Euro Zulage pro Kind. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, erhöht sich der Betrag auf 300 Euro. Die Tilgung bis zu 2 100 Euro jährlich lässt sich zudem steuerlich als Sonderausgabe absetzen.
Wohn-Riester lohnt sich, denn die Sparraten und Zulagen fließen als direkte Tilgungsleistung in das Baufinanzierungsdarlehen oder als Spar- bzw. Tilgungsrate in einen Bausparvertrag. Gleichzeitig ist die selbstgenutzte Immobilie nahezu inflationssicher und damit eine sichere Altersvorsorge.
Wir bieten Ihnen zwei Produkte mit Riester-Förderung an:
I. Ein klassisches Annuitätendarlehen kombiniert mit der staatlichen Wohn-Riester Förderung. Die Förderbeiträge gehen zusätzlich zur Sondertilgungsoption des Darlehensnehmers jährlich als Sondertilgung auf den Darlehensbetrag, es erfolgt keine Berechnung einer Vorfälligkeits-Entschädigung.
II. Das Riester-Festdarlehen: ein zinsgünstiges Baudarlehen kombiniert mit einem riestergeförderten Bausparvertrag. Während der Darlehensphase gehen die Förderbeiträge jährlich als zusätzliche Tilgung auf das Bauspardarlehen ein, die Verbuchung der Förderbeiträge erfolgt automatisch auf dem Bauspar-/Darlehenskonto, der Darlehensnehmer muss lediglich den Zulagenantrag stellen.
Gerne berechnen wir Ihnen Ihren Anspruch auf die Wohn-Riester Förderung.


